- Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) konnte für Ginkgo biloba bei Tinnitus keinen nachweisbaren therapeutischen Nutzen feststellen.
- Der HTA-Bericht schätzt die Auswirkungen einer Kostenerstattung für Tinnitus auf rund 60 Mio. CHF innerhalb von fünf Jahren.
- Grundlage der Bewertung sind 42 klinische Studien; Hinweise auf ein erhöhtes Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen fanden sich nicht.
Kein Wirksamkeitsnachweis
Ein Health Technology Assessment (HTA) des Schweizer Bundesamts für Gesundheit kommt zu dem Ergebnis, dass Ginkgo biloba bei Tinnitus keinen nachweisbaren therapeutischen Nutzen gegenüber Placebo oder Standardbehandlungen bietet. Insgesamt wertete das BAG 42 klinische Studien zu vier Anwendungsgebieten aus, darunter Tinnitus und Schwindel.
Hohe Kosten trotz fehlender Evidenz
Neben den klinischen Ergebnissen beleuchtet der Bericht auch die wirtschaftlichen Folgen. Für die Kostenerstattung von Ginkgo biloba bei Tinnitus schätzt das BAG Auswirkungen von rund 60 Mio. CHF innerhalb von fünf Jahren. Positive Effekte wurden dagegen nur für nachlassende geistige Leistungsfähigkeit und die periphere arterielle Verschlusskrankheit beschrieben.